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Hi,

auch ich würde das Veterinäramt einschalten. Für die Schlangenzucht in den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Vorschriften. Während man m.W. in Bayern eine Erlaubnis braucht, um bestimmte Arten von Schlangen (z.B. Giftschlangen) zu halten, ist das in anderen Bundesländern nicht so. Dann gibt es noch teilweise die Verpflichtung, die Schlangen beim Naturschutzamt zu melden, wenn sie z.B. dem Artenschutz unterliegen. Zudem braucht man für bestimmte Tierarten Cites-Bescheinigungen. Das sind aber alles Sachen, mit denen sich das Veterinäramt befassen sollte.

Was die Geruchsbelästigungen angeht, könnten die TA-Luft und Immissionsschutzrichtlinien einschlägig sein. Aber da würde ich es so halten wie mein Vorredner: auf den Privatrechtsweg verweisen.

Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 27.11.2007 um 13:28 von:
Benutzer: Antonia Thien
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