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» Zucht von Schlangen und Mäusen «

Hallo aus Hückeswagen,

solange die Tierchen (egal ob Schlangen oder Mäuse) im Haus bzw. der Wohnung bleiben und sich nicht auf öffentliche Flächen begeben, würde ich die Bewohner, die sich beeinträchtigt fühlen, auf den Privatrechtsweg verweisen (Rechtsanwalt, Mieterverein). Wenn's ein Mietshaus ist, hilft vielleicht schon die Androhung von Mietminderung.
Ansonsten würde ich mich, wie schon von Ve-Ru angeführt, mal mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen.
Viel Spaß weiterhin mit diesem Fall und eine schöne restliche Woche wünscht

Roland Kissau



Gepostet am 27.11.2007 um 13:08 von:
Benutzer: Roland Kissau
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=19224#post19224


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