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» Zucht von Schlangen und Mäusen «

Wir hatten diese Tage über eine Schlangenzucht in einem Mehrfamilienhaus. Zur Aufzucht der Schlangen werden zeitgleich Mäuse gezüchtet, die an die Schlangen verfüttert werden. Seitens eines Anwohners wird sich über den zunehmenden Gestank verursacht durch den Züchter beschwert.

Wir bekomme ich einen solchen Fall am günstigsten für die anderen Mieter gelöst.

Problem: Der Züchter ist Miteigentümer in diesem Haus und kann daher nicht zum Auszug bewegt werden. Die Aufzucht von Tieren ist meines Wissens auch kein Gewerbe, da dieses als Urproduktion in der Gewerbeordnung festgehalten wird.

Wer hatte ähnlichen Fall oder kann hierzu hilfreiche Hinweise geben

Vorab vielen Dank

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Gepostet am 27.11.2007 um 11:48 von:
Benutzer: Stadt-Roth
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=19221#post19221


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