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» 80 Prozent der Süchtigen in Spielhallen – Feststellung nach Casino-Umfrage? «

[b]Von wem wurden die immer wieder auftauchenden Schätzzahlen und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage bestätigt?[/b]

[b]Weg von Prozenten hin zu Ist-Zahlen![/b]

[b]Suchtkontrolle auch im "Kleinen Spiel" [/b]

Wiesbadener Casino führt Überprüfung ein
 
Tobias Goldbrunner
WIESBADEN Das Problem ist flächendeckend. Auch im Wiesbadener Casino sind Spielsüchtige keine Seltenheit. Regelmäßig melden sich Betroffene selbst zum eigenen Schutz oder werden von ihren Angehörigen "ausgeliefert", wie Spielbank-Geschäftsführer Thomas Freiherr von Stenglin schildert. Bislang wurden registrierte Spielsüchtige nur vom "Großen Spiel" ferngehalten, ab dem 1. Januar 2008 werden die Casinobetreiber dazu verpflichtet, auch am Automatenbetrieb Kontrollen durchzuführen. Für Wiesbaden heißt das konkret: "Wir werden künftig am `Kleinen Spiel" ebenfalls die Daten aller Gäste überprüfen", erklärt Stenglin. Um die Auflagen des neuen Glücksspielstaatsvertrags, über den letzte Woche der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschied, zu erfüllen, werde das Casino zusätzliches Personal einstellen. "Die Planungen dafür sind schon in der Schlussphase", so Stenglin.

Damit soll es ab kommendem Jahr niemand mehr möglich sein, in irgendeiner Art und Weise im Wiesbadener Casino ohne Vorlage eines gültigen Ausweises Geld zu setzen. Wobei dem Problem laut Stenglin schon seit zehn bis 15 Jahren vorgebeugt wird: "Bisher haben wir im `Kleinen Spiel´ die Kreditkarten der Leute abgeglichen, wenn es zu Bargeldabhebungen kam, um Spielsüchtige zu identifizieren." Wer sich also Nachschub holen wollte, was in der Regel der Fall ist, wurde auf diesem Wege entlarvt. Dies habe zu "großer, aber eben nicht konsequenter Sicherheit" geführt.
Allerdings sei die Spielsucht durch das Casino-Gesetz nicht im Geringsten gelöst, bedauert Stenglin.

"Umfragen haben ergeben, dass 80 Prozent der Süchtigen in Spielhallen identifiziert werden." Und diese fallen nicht nur unter die künftigen Vorgaben. "Von daher ist dieser Schritt sehr fragwürdig und stellt ein Riesenloch in der Gesetzgebung dar", meint Stenglin. Gleiches gelte für Online-Spiele, führt Stenglin aus: "Selbst, wenn man irgendwann über unsere Website nicht mehr unregistriert Glücksspiele betreiben dürfte. Dann kann man mit dem nächsten Klick über Seiten gehen, die über andere Länder operieren."

Das Wiesbadener Casino bedient sich für die Überprüfung der Gäste aus einer Datenbank, die Spielsüchtige aus ganz Deutschland und Österreich auflistet. Auf rund 25 000 Personen schätzt Stenglin diese Kartei. Eine Zu- oder Abnahme kann er indes nicht verzeichnen. "Das Problem der Spielsucht war schon immer in diesem Maße vorhanden." In Wiesbaden zeige man sich laut Stenglin bemüht, Betroffenen auch Hilfe anzubieten, indem man sie etwa an Beratungsstellen verweist.

Gefunden unter: [url=http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=3066016
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Gepostet am 27.11.2007 um 09:30 von:
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