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Hej aus Hamm,

ich denke, dass hier teilweise der Begriff "gewerblich" und "Gewerbe" in einen Topf geworfen wird.

Gewerblich = mit Gewinnerzielungsabsicht
Gewerbe = anzeigepflichtige Tätigkeit

Natürlich kann eine Hundezucht gewerblich sein, nämlich dann, wenn eine Zucht der Gewinnerzielungsabsicht dient. Dann ist auch eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz erforderlich. Aber trotzdem ist dann keine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Und wenn die Tierschutzvorschriften damals von einer gewerblichen Zucht bei 3 Hündinnen ausgegangen sind, dann erscheint das ok.

Anzeigepflichtig nach § 14 GewO ist es deshalb trotzdem nicht.



Gepostet am 16.11.2007 um 06:50 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=18907#post18907


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