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Pressemitteilung der Bundesanwaltskammer vom 13. November 2007
Quelle: [URL]http://www.brak.de/seiten/01.php[/URL]

[QUOTE][B]Bundesweites Anwaltsregister geht online[/B]

Seit dem 13.11.2007 steht das elektronische bundeseinheitliche Rechtsanwaltsregister unter: [URL=http://www.rechtsanwaltsregister.org/][B]www.rechtsanwaltsregister.org
[/B][/URL] zur Verfügung.
Das bundeseinheitliche Rechtsanwaltsregister ersetzt die zahlreichen bislang von den Gerichten geführten Anwaltslisten. Der Gesetzgeber hat diese Aufgabe durch die Neuregelung des § 31 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) auf die Rechtsanwaltskammern übertragen. Das bundeseinheitliche Register, in das die Mitgliedsdaten aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der 28 Kammern tagesaktuell übertragen werden, wird bei der Bundesrechtsanwaltskammer geführt. Dieses Register ist nicht dazu bestimmt, dem Rechtsuchenden geeignete Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte zu vermitteln. Vielmehr soll das Register Auskunft darüber geben, ob eine Person als Rechtsanwalt zugelassen ist, wo ein Rechtsanwalt seinen Kanzleisitz hat und welche Rechtsanwaltskammer für ihn zuständig ist. Das bundeseinheitliche Rechtsanwaltsregister bietet Verbrauchern, Gerichten und Behörden eine einfache und unentgeltliche Suchfunktion an. Im Hinblick auf die Daten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird ein hoher Sicherheitsstandard gewährleistet.[/QUOTE]



Gepostet am 13.11.2007 um 23:32 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=18829#post18829


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