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Hi,

was "Schausteller" sind, ist in 1.2 der ReisegewVwV(Landmann/Rohmer: Band II, 380) definiert. Betriebe "nach Schaustellerart" sind solche, die auch unabhängig von Volksfesten oder Jahrmärkten betrieben werden, aber wegen ihrer Aufmachung, ihrem Aufstellort und ihrer hauptsächlichen Teilnahme an solchen Veranstaltungen diesem Berufsbild zugeordnet werden (z.B. Imbissbetriebe, Zeltbetriebe, Ausschankbetriebe). Dazu gehören aber auch z.B. Puppenspieler, wenn sie hauptsächlich auf Jahrmärkten auftreten, ansonsten werden sie eher dem Künstlerkreis zugeordnet.


Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 13.11.2007 um 11:48 von:
Benutzer: Antonia Thien
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