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Die 3 Zuchthündinnen haben ihren Ursprung in einer uralten Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz. Gewerbliche Tierzucht ist danach nämlich Erlaubnispflichtig - und das "gewerblich" beginnt bei 3 Hündinnen zur Zucht oder einem bestimmten Umsatz im Jahr. Ich würde meine Züchter die Hundezucht anmelden lassen, sofern sie denn über so eine Erlaubnis verfügen. Denn unter Urproduktio verstehe ich auch immer, dass da am Ende etwas nützliches bei raus kommt: Essen, Holz oder so. Hunde fallen bei mir dann nicht so in diese Rubrik...

Gruß aus dem eiskalten Preetz

Bluminante



Gepostet am 13.11.2007 um 10:27 von:
Benutzer: Sorgenschweinchen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=18793#post18793


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