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Hallo Forenmitglieder,

wer kann mir den Unterschied zwischen den Begriffen in § 55,1 Nr. 2 GewO "als Schausteller oder nach Schaustellerart" erklären.
Leider finde ich nichts darüber im Landmann/Rohmer oder anderer Literatur.

Ein zukünftiger Schausteller möchte jedoch den Unterschied von mir erklärt haben.

Schon im Voraus herzlichen Dank.  Danke  

Herbstliche Grüße aus Minden

B. Bornemann



Gepostet am 13.11.2007 um 09:46 von:
Benutzer: BeBo56
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=18792#post18792


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