Forum-Gewerberecht

» Beschränkung der Zahl von Spielstellen von Geldspielgeräten «

Hallo Lingna,

das ist ein guter Hinweis, dass wir uns zumindest hier im Forum auf die Begrifflichkeiten beschränken, die es auch in der Gewerbeordnung und Spielverordnung gibt.

Ich verstehe nicht warum einige Menschen ein zugelassenes 24-er Roulette, welches in Spielhallen und im Gastro-Bereich aufgestellt werden darf, als "spielcasinoähnlich" und "Mehrplatz-Gesellschaftsspielgerät"titulieren?

Das klingt natürlich netter, aber kann nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass es ein elektronisches Roulette ist.

Wer neue Begrifflichkeiten verwendet, sollte auch gleich anhand der Gewerbeordnung und Spielverordnung die Definition mitliefern.

Und wer die Anzahl von "Spielstellen in einem Gehäuse", siehe Urteil des Bundesverwaltungsgericht von 1968 definieren möchte, sollte auch hier vorab an die Definition " in einem Gehäuse" denken und dass im Gastro-Bereich die Anzahl von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ohnehin auf max. 3 begrenzt ist.


Gruß Meike



Gepostet am 13.11.2007 um 05:57 von:
Benutzer: Meike
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