Forum-Gewerberecht

» Hundezucht=Gewerbe? «

    zusammen,

ganz so mit dem Brustton der Überzeugung wie die Kollegen Wiesemeier und Milbrodt sehe ich die Sache nicht. Dennoch im Ergebnis gibt es wieder Übereinstimmung. Ich hänge mich in dieser Sache an den Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht an, der diese Frage dem Protokoll der 99. Tagung zu Folge durchaus kontrovers diskutiert hat. Dabei wurde auch darauf aufmerksam gemacht, dass ja die Hunde- oder Katzenzucht recht weit entfernt sei vom klassischen Begriff der Urproduktion und somit auch von der Landwirtschaft. Der BLA neigte aber mehrheitlich der Auffassung zu, dass keine Anzeigepflicht nach § 14 besteht.

Es gibt ja im Gewerberecht die Tendenz die Anzeigepflicht dann zu verneinen, wenn eine selbständige Tätigkeit anderweitig spezialgesetzlich geregelt ist. Da hier ja die Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetzt erforderlich ist, passt aus dieser Perspektive das Ergebnis des BLA wieder.

Eine Schwäche hat es aber auch: Eine Gewerbeuntersagung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse ist nicht möglich. Auch das Hessische Gesetz über Sicherheit und Ordnung lässt ein Gewerbeverbot nicht zu, weil durch dieses Gesetz nicht in Art. 12 "Berufsfreiheit" eingegriffen werden kann. Ein Mangel, der in dieser Weise auch für andere freie, nicht aber verkammerte Berufe gilt und der hoffentlich mal abgestellt wird.

Gruß aus Wetzlar
   
Frank Schuster



Gepostet am 12.11.2007 um 14:35 von:
Benutzer: Civil Servant
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