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Einen schönen guten Tag aus dem sonnigen Dormagen,

wir haben Ende letzter Woche ein nettes Schreiben unseres Kreis-Veterinäramtes erhalten, wonach wir eine Hundezüchterin zur Anmeldung ihres Gewerbes auffordern sollen.
Auf meinen Hinweis, dass die Hundezucht unter die Urproduktion fällt und somit nicht anzeigepflichtig sei wurde entgegnet, dass dies bei einem Bestand von mehr als 3 Zucht-Hündinnen nicht mehr greifen würde...  verwirrt  

Unabhängig davon, das im vorliegenden Fall eine Gewerbeanzeige aufgrund der ebenfalls ausgeübten Hundepension erfolgen muss..... liegt die Frau Doktor denn richtig?

Viele Grüße,

M. Feiser



Gepostet am 12.11.2007 um 10:34 von:
Benutzer: Feiser
Der Original-Beitrag :
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