Forum-Gewerberecht

» Beschränkung der Zahl von Spielstellen von Geldspielgeräten «

Beide Schreiben des BMWi an die PTB sind ja durch gesondertes Anschreiben vom 06. 11. 2007 an die Verbände ( VDAI, DAGV, BA, FORUM, UADV ) übersandt worden.

Interessant fand ich in dem Anschreiben die eröffnenden Worte.

Zitat:

Aufgrund der nach Inkrafttreten der neuen Spielverordnung eingetretenen Fehlentwicklungen im Bereich der gewerblichen Geldspielgeräte hat das BMWi die PTB angewiesen, die Zulassung der Geräte künftig strenger zu gestalten...............

Zitat Ende.


Es sind also Fehlentwicklungen bemerkt worden. Dagegen hat man versucht, etwas zu unternehmen. Gut so - weiter so ! Wir hier helfen dabei, so gut wir können !

Das Ganze erinnert mich an die Geschichte mit den unsäglichen FUNGAMES, an der wir heute noch kranken. Nicht mehr so im Bereich der Aufstellerschaft mit den Spielhallen ( mit einigen wenigen Ausnahmen ), aber dafür im "nachgeordneten" Bereich der Aufstellerschaft. Die Geräte sind heute, obwohl die neue SpielV schon fast zwei Jahre existiert, noch immer nicht aus der Aufstellung verschwunden.

Das einzig Gute ist, dass diese FUNGAMES auch von den Herstellern mittlerweile nicht mehr gewünscht und unterstützt werden ( durch Updates etc. ).


Mit dem zusätzlichen letzten Satz aus dem ministeriellen Schreiben an die PTB in Sachen Spielstellen:

"Wird festgestellt, dass bei einem Mehrplatzspielgerät die Vorgaben des § 3 Abs. 2 SpielV nicht einzuhalten sind, soll die Zulassung dieses Gerätes ebenfalls abgelehnt werden"


entsteht bei mir Hoffnung. Von den aktuell auf dem Markt befindlichen Geräten kann diese Vorgabe theoretisch maximal ein Gerät erreichen. Selbst bei diesem Gerät- welches tatsächlich aus einzelnen Spielstellen besteht - habe ich aber Schwierigkeiten mit vorzustellen, wie die Aufstellung in der Praxis mit vier Spielstellen erfolgen soll.

Also meine Bitte an die PTB: "Lasst Eure Vorstellungskraft in Bezug auf die mögliche Aufstellung der Geräte mit den vier Spielstellen in der Spielstätte mal spielen."

Die Aufstellung mit Trennwänden zwischen zwei Gerätegruppen wären optisch sicherlich nicht der Knaller.

Ich denke mir, dass eine solche Art der Aufstellung nur möglich ist, wenn man über eine Änderung der SpielV nachdenkt und grundsätzlich bereit ist, Mehrplatzspielgeräte in der Aufstellung zu akzeptieren.

Offensichtlich ist diese Idee ja nicht neu, da ja schon im seinerzeitigen Referentenentwurf zur Novellierung der SpielV über einen solchen Sachverhalt nachgedacht worden ist ( Stichwort: Mehrfach-Gesellschaftsspielgeräte ), diese Gestaltungsart sich aber nicht hat durchsetzen können.

Insofern wäre eventuell ein neuer Anlauf für diesen Gerätetyp bei der anstehenden Evaluierung der SpielV in zwei Jahren angesagt.

Insofern erlaube ich mir folgenden Vorschlag zu diesem[B] "Mehrplatzunterhaltungsgerät" mit geringeren Gewinnmöglichkeiten[/B] zu unterbreiten:

Die durch die SpielV vorgegebenen Werte: Einsatz max. 80 € / Stunde und Gewinn / maximal 500 €/ Stunde gelten für das [B]gesamte Geldgewinnspielgerät mit allen Spielstätten.[/B] Man könnte dann die Werte z. B. auf 20 €/Stunde bzw. 100 €/Stunde pro Spielstelle ( Viererspielstelle unterstellt) herunterbrechen.

Insofern könnte man ja über die Entwicklung ( oder Weiterentwicklung ) dieses neuen Gerätetyps "Schmalspurgeldspielgerät" nachdenken. Diese Bezeichnung meinerseits ist nicht negativ unterlegt !!

Dieser Gedankenanstoss wurde übrigens hier schon mehrfach im forum vorgestellt.

Ich finde ihn nicht schlecht. Dadurch wird die Monokultur Geldspielgeräte in den Entertainmentcentern aufgelockert.

Grüße



Gepostet am 11.11.2007 um 16:07 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=18756#post18756


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