Forum-Gewerberecht
» Beschränkung der Zahl von Spielstellen von Geldspielgeräten «
Gruß an Alle,
könnte mir bitte jemand erklären, wo / in welcher Verordnung ich das Wort "Mehrfach-Gesellschaftsspielgeräte" finde?
Woher wird abgeleitet, dass es maximal 4 Spielstellen geben darf?
Gruß Meike
Gepostet am 11.11.2007 um 14:36 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=18754#post18754
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