Forum-Gewerberecht

» VG Ffm - Poker - unerlaubte Glücksspielwerbung «

[b]Wo und wann beginnt nun das Glücksspiel Poker und wer kann sich nach diesem Urteil strafbar machen?[/b]
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01-Frage: „Bei der Anfangsdiskussion zu einer Veranstaltung von Poker?“

02-Frage: „ Bei der Anfangsdiskussion oder Gestaltung zu Poker-Werbemaßnahmen?“

03-Frage: „Bei der Auftragsvergabe von Poker-Werbung  (Handzettel , Einladungen, Internetbekanntmachungen, etc.)?“

04-Frage: „Mit Spielbeginn?“  

[b]Wer macht sich alles strafbar?[/b]

05-Frage: „Werbeagentur, etc.?“

06-Frage: „Druckerei, etc.?“

07-Frage: „Handzettelverteiler?“

08-Frage: „Homepageinhaber als Mittler, etc.?“

09-Frage: „Zeitungsverleger, Fernsehen, etc.?“  

10-Frage: „Konzessionär der Veranstaltungsräume?“  

11-Frage: „Veranstalter von Poker?“

12-Frage: „Mitarbeiter des Veranstalters, etc. ?“

13-Frage: „Lieferanten (z.B. Getränke, Speisen, Zigaretten, Spielkarten, etc.?“

14-Frage: „Sponsoren von Poker, etc.?“

15-Frage: „Alle Anwesenden?“

16-Frage: „Alle Spieler?“

Bitte verändern und ergänzen, wenn noch nicht alle Möglichkeiten aufgeführt sind.

Gehen heute die Ermittlungen schon so weit oder gibt es da auch Ausnahmeregelungen?

Gruß anders



Gepostet am 09.11.2007 um 19:20 von:
Benutzer: anders
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