Forum-Gewerberecht

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    Antonia,

bezüglich der Einzelfallanalyse sind wir uns einig, und nach dieser Ergänzung wohl auch beim Rest der Angelegenheit.

Meine Aufstellung sollte vor allem zeigen, nach welchen Kriterien die Finanzämter vorgehen. Wenn wir Gewerberechtler den Fall nicht eindeutig einordnen können, ist verweisen wir die/den Betreffende/n an das Finanzamt. Mit der obigen Darstellung können wir ihr/ihm zu erklären, nach welchen Kriterien dort gearbeitet wird.

Der Fall des Fitnesstrainers ist natürlich ein Einzelfall. Bei einer Recherche, z.B. in Juris findet sich hier noch einiges mehr zu anderen Freiberuflern. Es ging beim Beispiel auch nicht um das Ergebnis, sondern einen möglichen Weg, die Abgrenzung vorzunehmen. Um eine Abgrenzung vorzunehmen, muss der Betreffende daher sehr genau seine Tätigkeit beschreiben. Dann kann man feststellen, ob es sich z.B. um planmäßigen Unterricht oder eine gezielte Einzelfallbetreuung in einem "Klientenverhältnis" handelt.

Entscheidungen auf diesem Gebiet setzten daher viel Erfahrung und Einblick in die Tätigkeiten verschiedener Berufe voraus. Das macht die Arbeit auf dem Gebiet des Gewerberechts nicht einfach, aber interessant.



Gepostet am 08.11.2007 um 11:49 von:
Benutzer: Ingolstadt
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