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Grüße nach Meck-Pom,

heute schon eine „sechs“ gewürfelt?

Der Forumsbeitrag „Rauchen in Gaststätten“ zeigt doch wieder einmal, wie Ländergesetze wirklich zu bewerten sind. Gibt es überhaupt ein Ländergesetz, das behördengerecht, von bürgergerecht wollen wir dabei überhaupt nicht sprechen, ausgerichtet wurde?  Oder müssen immer wieder zusätzlich Erklärungen, Anweisungen, Anordnungen und Pressemitteilungen, etc. Gesetze verständlicher, aber nicht sinnvoller machen?  

Wobei man aber auch klar erkennen muss, was gar nicht drin ist, kann auch künftig nicht herauskommen. Aber das ist ja nicht so wichtig, weil es ja wohl eher um die Quantität als die Qualität von Gesetzen geht!

Warum können sich eigentlich die vielen bezahlten Lobbyisten, Gutachter und Nutznießer, etc. so schadlos profilieren?

Welches Gesetz seit 2002 beinhaltet einen konsequenten Verbraucherschutz?

Offensichtlich geht es bei der Gesetzgebung der Länder eher um persönliche Profilierungen gewisser Kreise.   

Es macht sich in der Öffentlichkeit ja auch sehr gut, wenn man von einem Nichtraucherschutz spricht und als Ergebnis ein Raucherschutzgesetz und dieses auch noch mit unklar gefassten Ausnahmeregelungen verabschiedet. Ist es rechtlich nicht schon sehr bedenklich, wenn man unter diesen Bedingungen bei der Umsetzung die Verantwortung auf die Behördenmitarbeiter verlagert?        

[b]Ergebnis:[/b] Das Problem ist, dass wir in Deutschland mit siebzehn Nichtraucher- oder Raucherschutz-Gesetzen und zusätzlich, vielen unterschiedlichen Ausnahmeregelungen „geordnet“ leben sollen! Wo bleibt da die nationale Rechtsicherheit?

Wie ist da eigentlich noch das Grundgesetz und hier besonders der Artikel 3 anwendbar?

Wo bleibt hier der Gleichheitsgrundsatz zwischen z. B. einem Bayer und/oder einem Berliner?

Dürfen die Gerichte gemäß des Grundgesetzes überhaupt noch die Ländergesetze würdigen?

Zumal die Hinweise und anmahnenden Worte der Betroffenen und Bediensteten von Bund und Länder kaum noch Gehör finden.

Ist es nicht schon zwingend geboten den EuGH einzuschalten?

Aber zum Glück und als einzigen Ausgleich gibt es dann ja noch die Gerichte (!), die inzwischen schon verzweifelnd bemüht sind, eine gewisse Grundordnung zu erhalten und loyal gesehen diese auch erhalten müssen. Irgendwann wird es aber auch hier zu Erklärungsnotständen kommen.   

[b]Fazit aus der Gesetzgebung:[/b] Nicht nur national tätige Unternehmen müssen zeit- und kostenaufwendig, gegebenenfalls bis zu sechzehn Gerichtverfahren an den unterschiedlichsten Orten in Deutschland führen und finanziell durchstehen, um ein mögliches wirtschaftliches Konzept umzusetzen.  Ist das wirklich noch verhältnismäßig?

Es soll ja schon Bundesländer geben, die inzwischen die Widerspruchsverfahren nur noch durch Gerichte abarbeiten lassen, damit sie Mitarbeiter einsparen können und nicht mehr so sehr im Mittelpunkt der Öffentlichkeit für ihrer erbrachten (!) Leistungen stehen.

Mit der jetzigen Form der Gesetzgebung werden viele Familienbetriebe nicht mehr überleben können. Die Klein- und Mittelbetriebe und hier nicht nur die Gastronomie, werden größtenteils durch  die "Erdrosselungen" aufgeben müssen.   

Was muss ein Klein- oder Mittelbetrieb pro Quadratmeter Fläche herstellen, verkaufen oder umsetzen, bevor er überhaupt einen Gewinn zum Überleben für sich und seine Familie  erwirtschaftet?  

[b]Auszug:[/b] Die wesentlichen Kosten dieser Betriebe entstehen heute durch die hohen und bindenden Miet- und Mietnebenkosten, Bankverbindlichkeiten und Versicherungen, aber auch Strom-, Wasser-, Gas- Benzin- und Dieselkosten, etc. Dazu folgen dann noch die Fuhrpark-, Personal- und Personalnebenkosten. Von den zusätzlichen Bundes-, Länder- und Kommunensteuern wollen wir hier gar nicht erst reden.  

Ein großer Kostenanteil davon liegt im monopolistischen Bereich. Deshalb muss im Ergebnis eine Privatisierung nicht immer das volkswirtschaftlich Richtige sein!

Wenn man sich nur mal die Macht und Gewinnentwicklung von privatisierten Betrieben ansieht, dann ist volkswirtschaftlich mit Sicherheit einiges falsch gelaufen. Was hätte der Staat doch auf Dauer gesichert, für sich an zusätzlichen Einnahmen erwirtschaften können?

Übrigen würde man dann heute auch nicht so über die neue Diätenerhöhung herfallen müssen. Weil es sich dann ja auch nur um noch "Erdnüsse" gehandelt hätte.

Was bleibt, ist die Forderung nach klaren [b]nationalen Gesetzen ohne Ausnahmeregelungen unter der Einbindung europäischer Richtlinien![/b]

Gruß anders



Gepostet am 06.11.2007 um 12:10 von:
Benutzer: anders
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=18572#post18572


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