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» Jackpot ohne Spielverpflichtung «

Hallo Herr Kramer,
danke für die schnelle Antwort.
Die Auslegung und Argumentation ist hier ja gerade, dass keine Verbindung mit den Spielgeräten besteht, sondern jedem, also auch rein zufälligen Besucher die Möglichkeit der Teilnahme, die auch kostenlos sein soll, offen steht.
Hintergrund ist natürlich, dass sich normalerweise nur Spieler in der Spielhalle aufhalten und diese auch ggf. warten um Jackpotauswertungen abzuwarten und diese werden in der Zwischenzeit natürlich spielen. Aber das steht ihnen vom Betreiber aus natürlich frei, ähnlich einer Verlosung ohne Einsatz und ohne Voraussetzung der Teilnahme an einem der Spiele. Damit wären die Teilnehmer lt. Betreiber keine Spieler im Sinne von 9 und dieser Jackpot/diese Verlosung zulässig.
Wat nu?
 verwirrt  



Gepostet am 18.01.2006 um 14:07 von:
Benutzer: dieter.muenchrath
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1849#post1849


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