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» Verkauf von Weihnachtsbäumen «

Hallo und  Moin    Moin   aus Borna,

ich hab da mal ne Frage.

Die Weihnachtszeit rückt wieder langsam heran und die Weihnachtsbaumverkäufer     beantragen (wie alle Jahre wieder) ihre RGK.
Jetzt erhielt ich eine Anfrage, warum denn der Verkauf der Weihnachtsbäumchen nicht mit unter den § 55 a Abs. 1 Nr. 1 fällt, da es sich ja doch hierbei auch um einen besonderen Anlass handelt - Weihnachten halt.     Anzumerken ist noch dass es sich nicht um selbstgewonnene Erzeuignisse handelt.

Persönlich bin ich der Meinung das Weihnachten zwar etwas besonderes ist aber für die Bäumchenverkäufer weiterhin RGK-pflichtig bleibt.

Wollt mal horchen wie Ihr dass so seht.

   



Gepostet am 01.11.2007 um 11:39 von:
Benutzer: Diana Schwarze
Der Original-Beitrag :
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