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[b]NRW duldet keinen Widerspruch mehr[/b]

21.10.2007 - Von Kai Althoetmar und Ernst Heßmann

Düsseldorf/Dortmund. Bürger in NRW können gegen einen ihrer Ansicht nach fehlerhaften oder ungerechten Behörden-Bescheid nicht mehr kostenfrei Widerspruch einlegen.

Zum 1. November 2007 schafft Düsseldorf das Widerspruchsverfahren für fast alle Bescheide im Behördenverkehr mit dem Land und den Kommunen ab. Die Maßnahme soll helfen, Bürokratie abzubauen, stößt jedoch zunehmend auf Kritik.

Wer sich künftig gegen einen Bescheid wehren will, muss direkt beim Verwaltungsgericht klagen und zudem einen Gerichtskostenvorschuss leisten. Verliert der Bürger den Fall, bleibt er auf den Gerichtskosten sitzen. Bei einem Streitwert von bis zu 300 Euro fallen rund 75 Euro an. Dazu kommen die Kosten für den eigenen Anwalt.

Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Ernst Giesen, kritisierte den Landtagsbeschluss: "Ein wertvolles Instrument zur nachträglichen Überprüfung von Bescheiden, insbesondere im Bereich des komplizierten Gebührenbeitrags- und Abgabenrechts, ist damit weggefallen." Der Gerichtsweg bedeute für viele Bürger eine "erhebliche psychologische Hürde".
Der Bund der Steuerzahler spricht von einer "unzumutbaren Verringerung des Rechtsschutzes". Gerade die Gebührenbescheide der Kommunen erwiesen sich häufig als fehlerhaft. Die Frist zur Klage müsse deshalb jetzt konsequent von einem Monat auf ein Jahr verlängert werden, forderte der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes, Georg Lampen.

Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens war Teil des "Bürokratieabbaugesetzes II". Der Landtag hatte es erst Ende September beschlossen. Betroffen sind neben Gewerbetreibenden vor allem private Empfänger von Gebührenentscheiden zu Grundbesitz, Abwasser, Straßenreinigung, Wohnstraßen- erschließung oder Hundesteuer. Polizei-"Knöllchen", Prüfungsentscheidungen, Verwaltungsakte durch Schulen und Universitäten sowie Rundfunkgebühren wiederum sind ausgeschlossen.

Der Städte- und Gemeindebund fordert die Kommunen auf, "Bescheide verständlicher und überzeugender zu gestalten". Auch müssten Ämter die Anhörung von Betroffenen vor Erlass der Bescheide verbessern.

Gefunden unter: [URL]http://www.derwesten.de/nachrichten/nachrichten/politik/2007/10/21/new
s-947396/detail.html[/URL]



Gepostet am 31.10.2007 um 13:32 von:
Benutzer: anders
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