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Hallo Nicole,

zunächst mal einen wunderschönen guten Morgen aus dem schönen Schwaben  Moin  

Für Volksfeste gibt es keine Privilegierung.
Schau mal in den Landmann/Rohmer unter § 69 Randnummer 33 b).
Auch mein Kurzkommentar nimmt die Volksfeste ausdrücklich aus.
Aber keine Sorge auch bei Schulungen in Ba-Wü hat uns da bislang keiner darauf hingewiesen!!

Gruß
Dagmar



Gepostet am 31.10.2007 um 08:42 von:
Benutzer: Neptun
Der Original-Beitrag :
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