Forum-Gewerberecht

» Festgesetztes Volksfest - Reisegewerbekarte? «

Hallo! Ich mache zwar nicht die Festsetzung der Volksfeste, wohl aber das Reisegewerbe. Ich lese hier immer wieder, dass das Volksfest auch wenn es nach § 69 festgesetzt ist, nicht privilegiert ist und somit trotzdem eine RGK erforderlich ist.
Im, etwas für mich verwirrenden, Kommtenar Landmann/Rohmer kann ich das evtl. auch so sehen, habe aber einen neuen Kommentar indem wieder genau das Gegenteil steht und eine RGK nur erforderlich wäre wenn z.b. eine Volksfestverordnung für die Stadt besteht. Also ich dachte um ehrlich zu sein auch, dass bei den Schulungen immer davon gesprochen wurde, was nach §69 festgesetzt ist, ist privilegiert und bedarf keiner RGK. Kann mir hier jemand helfen und mich evtl informieren, falls ich einfach nur etwas falsch lese oder verstanden habe? Vielen lieben Dank und guten Start in den Tag...

Gruß Nicole



Gepostet am 31.10.2007 um 07:09 von:
Benutzer: nperl
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=18412#post18412


Beitrags-Print by Breuer76