Forum-Gewerberecht

» Änderung der GewO zum 01.11.2007 «

    im Forum und besonders an @gewerbemäusle,

der Erlass aus BW hat micht elektrisiert. Dafür herzlichen Dank an @gewerbemäusle. Wie ich schon oben geschrieben hatte, tage ich mit Kollegen übermorgen. Ohne den Erlass aus Stuttgart wären wir bei unserer Besprechung möglicherweise von ganz falschen Voraussetzungen ausgegangen.

Wir haben nämlich auch einen Erlass in Hessen. Darin ist aber keineswegs vom Bestandsschutz die Rede. Kurzum: Mir ist vollkommen unklar, ob Altererlaubnisinhaber mit dem Erlaubnistatbestand der Kapitalanlagenvermittlung nun eine Erweiterung benötigen. Durch den Begriff des Nachweisbietens nach alten Recht war denen nach meinem Dafürhalten auch die Beratung erlaubt, deswegen hatte ich mich anfangs etwas aufgeregt, wie der Gesetzgeber dazu kommen konnte, denen etwas ein zweites Mal kostenpflichtig erlauben zu wollen, was ihnen bereits erlaubt war. Auch die EU-Vorgabe, dass die Beratung als eigener Erlaubnistatbestand ausformuliert werden sollte, rechtfertigt in meinen Augen keinen derartigen Eingriff in den Bestandsschutz, ja es erfordert ihn vielleicht nicht einmal.

Rückfrage bei unserem Ministerium hat ergeben, dass wohl ein gemeinsames Papier der Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen zu dem Thema in Arbeit ist. Offenbar hat es sich bis Berlin herumgesprochen, dass an der Front erhebliche Unklarheiten herrschen.

Ich vertröste meine Kunden weiterhin, bis Klarheit herrscht.

Gruß aus dem heiteren Wetzlar
   
Frank Schuster



Gepostet am 30.10.2007 um 13:16 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=18384#post18384


Beitrags-Print by Breuer76