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Hallo Frau Tassilo,

wir sprechen hier über den §284 StGB und dieser ist nun mal eine verwaltungsakzessorische Strafbestimmung. - Das können können Sie nicht mit Diebstahlsdelikten u.a. vergleichen.-

Rund um die Sportwetten hatte doch auch kein OA Probleme mit §14 Abs.1 OBG.

Warum also jetzt?


Gruß Meike



Gepostet am 30.10.2007 um 06:09 von:
Benutzer: Meike
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