Forum-Gewerberecht

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Gruß nach Dortmund,

Puzzle hat zu 100 % recht.

Nach POLG übernimmt die Polizei die Gefahrenabwehr für die originär zuständige Behörde nur, wenn diese nicht rechtzeitig informiert werden kann, um selbst einzugreifen.


Gruß an Alle,

das Gesetz des Landes NRW zum Staatsvertrag war seit Monaten über die Landtagsseite abrufbar, ebenfalls alle Termine, wann was in welchem Ausschuß besprochen wurde.

Im nicht öffentlichen Forenbereich hatten wir ebenfalls, ich denke, ausführlich darüber diskutiert.

Einen ganz persönlichen Satz muss ich zur letzten Ausschußbesprechung im Landtag NRW sagen, für den ich extra einige Stunden dienstfrei genommen hatte.
Es war "bemerkenswert" mit welcher Intensität manche Menschen in der aktuellen Stunde, welche kurzfristig in der gleichen Sitzung angesetzt wurde, nach Redenschreibern und Moderatoren des Kinderforums gefragt hatten und mit welcher "Intensität" die gleichen Menschen dann in die Abschlußbesprechung zu diesem Gesetz gegangen sind.
Genauso "bemerkenswert" war die Anzahl der Journalisten bei Top 1 und die, bei der Gesetzesbesprechung.

Diese Sitzungen sind öffentlich. Jeder, der die Möglichkeit hat und sich die Zeit nehmen will, sollte an solchen Sitzungen teilnehmen. Es hilft einem ungemein zur Lageeinschätzung.


Gruß Meike



Gepostet am 26.10.2007 um 18:27 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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