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Die Meldung vom UAVD, die die Grundlage dieses Beitrages darstellt, ist nach meiner Meinung nicht hoch genug einzuschätzen, da der UAVD sofort in dieses [B]öffentliche forum [/B]die Nachricht eingestellt, und somit der Aufstellerschaft bekannt gemacht hat, die noch hier verkehrt.

@ ba.berlin

Der BA Berlin hat auch eine solche Nachricht auf seiner Internet-Plattform eingestellt. Jedoch hat man es dort für nicht nötig gehalten, den vollen Wortlaut der Nachricht der Polizei allen Automatenaufstellern bekannt zu machen. Vielmehr hat man den vollen Wortlaut nur den Mitgliedern des BA bekannt gegeben.

 verwirrt    verwirrt  

Haben die Herrschaften in Berlin schon einmal etwas von Mitgliederwerbung gehört ??

Daher gilt auch von meiner Seite dem UAVD  Respekt   und  Danke  .

So kann man neue Mitglieder werben !!

@ meike
In der Nachricht vom BA Berlin war zu lesen, dass der zuständige Polizeibeamte seine Nachricht nur an NSM-Löwen, BA Berlin und UAVD versendet hat.

Ich könnte mir vorstellen, dass der entsprechende Kollege vom fehlenden grossen Automatenaufstellerverband forum noch nichts gehört hat. Vielleicht kannst Du sein Wissen noch verbessern.

@ NSM-Löwen

Hier kommt zu dem angesprochenen Vorgang die Information, die sich auf der Internetplattform des Herstellers befindet:

[B]NICHTS !![/B]  schimpf  

Ich glaube, ich hatte in einem Vorbeitrag schon auf die offensive Haltung der deutschen Hersteller - betroffen war ja vorige Woche bally -hingewiesen.
Kleiner Tipp an NSM-Löwen:
Schaut mal auf die Seiten von bally.
So kann man die Kundschaft - also die Aufsteller - informieren.

Nach dem Internetauftritt der Novomatic AG handelt es sich bei der Firma NSM-Löwen Entertainment GmbH um den zweitgrössten Produzenten von Geldgewinnspielgeräten, FUN GAMES und Unterhaltungsautomaten in Deutschland.

Wenn man diesen Anspruch für sich reklamiert, dann sollte man sich wahrlich auch so verhalten.

NSM-Löwen ist doch "ein Kompetenzzentrum für die gesamte Novomatic-Gruppe".

Oder nehmen im Augenblick die erforderlichen Lieferunterbrechungen bei den Produkten NOVO LINE und NOVO STAR die gesamten Kapazitäten in Anspruch ? Es werden doch nicht alle in der Softwareanpassung arbeiten, die für diese beiden vorgenannten Modelle erforderlich sind, da die Vorgaben der technischen Richtlinie der PTB mit den Geräten nicht eingehalten werden.

Wer als zweitgrösster Hersteller in Deutschland noch nicht einmal die technischen Richtlinien PTB Version 3.3 vom 04. Mai 2007 und dort im speziellen die Ziffer 2.10 "Übertragungen aus dem Spielgerät" kennt, der ist wahrlich "ein Kompetenzzentrum für die gesamte Novomatic-Gruppe".

Wer es noch nicht einmal hinbekommt, dass der VDAI Ausdruck beim Novo STAR zuverlässig erzeugt wird, der sollte seinen Wissensstand noch einmal überprüfen lassen. Dieser Streifen ist ja bekanntlich für den Aufsteller wichtig, da er der Überprüfung seiner Betriebseinnahmen beim Finanzamt dient. Auch die Stadtsteuerämter fordern den Streifen als Grundlage zur Berechnung der Vergnügungssteuer an. Wenn es da Differenzen gibt, gerät [B]der Aufsteller [/B]in Erklärungsnot !

Die Aufsteller haben ein Anrecht darauf, für das viele Geld, welches heutzutage ein Geldgewinnspielgerät kostet - ganz davon abgesehen, dass dieser Hersteller ja auch noch monatlich weiter kassiert - ein ausgereiftes Produkt zu erhalten ! Und dieses Produkt sollten den Vorschriften entsprechen !

Jetzt würde ich mir noch eine Stellungnahme der PTB zu diesem Sachverhalt hier wünschen. Die zuvor angesprochenen Geldspielgeräte entsprechen also nicht den technischen Richtlinien der PTB.

Haben die Geräte damit noch eine Zulassung ?

Falls ja: Warum ? Müsste die Zulassung für die angesprochenen Geräte nicht zurückgenommen werden ?
Falls nein: Was wird gemacht, dass diese Geräte aus der Aufstellung verschwinden ? Werden die zuständigen Stellen ( die Aufstellerschaft und die Ordnungsämter ) dann von wem informiert ?

Grundlagen meiner Äußerungen:
1) Servicemitteilung der Firma NSM vom 01. 10. 2007
2) Servicemitteilung der Firma NSM vom 16. 10. 2007
3) Mitteilung des BA Berlin zu den Lieferunterbrechungen bei NOVO LINE und NOVO STAR
4) Internetauftritt der novomatic AG

Grüße



Gepostet am 26.10.2007 um 18:18 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=18282#post18282


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