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Warum so kompliziert?
Die Wettrechtsstreitigkeit wird ohnehin zu Gunsten der Anbieter ausgehen und soll nur aus finanziellen Gründen noch geschoben werden.
Machen Sie doch brav Ihren Untersagungsbescheid ohne Anordnung der sofortigen Vollziehung und laden in einem Vorschreiben den Betroffenen bürgerfreundlich ein, dass er ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes, selbst verständlich auch bei Ihnen zu Nierderschift, damit er nur noch zu unterschreiben braucht ;-)), Widerspruch einlegen kann. Vereinbaren Sie dann einfach schriftlich mit ihm, dass das Verfahren aufgrund der bereits laufenden Verfahren bis zur Entscheidung darüber ruht.
Und alle sind glücklich.
Meine Betroffenen zumindest.
Gruß
Dieter Münchrath



Gepostet am 16.01.2006 um 18:02 von:
Benutzer: dieter.muenchrath
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1826#post1826


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