Forum-Gewerberecht
» Rest- und Sonderposten «
Hallo, Schwarzer, wenn Du die beantragte Formulierung so hinein schreibst, empfehle ich Dir ein Begleitschreiben an den Inhaber der RGK: Zur Klarstellung ... informiere ich Sie über ... Damit deutlich ist, welche Gegenstände im Reisegewerbe nicht vertrieben werden dürfen.
Gepostet am 25.10.2007 um 16:10 von:
Benutzer: ruda
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=18239#post18239
Beitrags-Print by Breuer76