Forum-Gewerberecht

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Hallo, Schwarzer, wenn Du die beantragte Formulierung so hinein schreibst, empfehle ich Dir ein Begleitschreiben an den Inhaber der RGK: Zur Klarstellung ... informiere ich Sie über ... Damit deutlich ist, welche Gegenstände im Reisegewerbe nicht vertrieben werden dürfen.



Gepostet am 25.10.2007 um 16:10 von:
Benutzer: ruda
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=18239#post18239


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