Forum-Gewerberecht

» Rest- und Sonderposten «

    Kollege Schwarzer,

die oben vorgeschlagene Bezeichnung beschreibt durchaus zutreffend den Geschäftsgegenstand. Es handelt sich hier um einen "Ramschverkauf" der im stehenden Gewerbe schon länger üblich ist.

Da es sich um Waren aus allen Bereichen handelt, ist eine Beschränkung auf Lebensmittel, Weißware, Haushaltsgeräte etc. nicht möglich. Unter einem Handel mit Sonderposten, Restware etc, können sich der Verbraucher oder die Kontrollorgane durchaus etwas vorstellen. Insofern ist der Umfang der Tätigkeit gut zu erkennen. Wenn der Inhaber der RGK auf seinen Wanderlagerveranstaltungen stattdessen wertvolle Pelze, Orientteppiche oder Hifi-Geräte der Luxusklasse anbietet, gehört dies nicht zum üblichen Handel mit "Sonder- und Restposten".



Gepostet am 25.10.2007 um 15:09 von:
Benutzer: Ingolstadt
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