Forum-Gewerberecht

» Glücksspielstaatsvertrag Ausführungsgesetz NRW «

 Moin    Moin   aus Thüringen,

[quote][i]Original von Tasillo[/i]
... Wir haben ja in NRW auch immer noch § 1 Abs. 1 S. 2 PolG (..."Sie hat im Rahmen dieser Aufgaben Straftaten zu verhüten...")?[/quote]
Der Absatz geht aber weiter: "... Sind außer in den Fällen des Satzes 2 neben der Polizei andere Behörden für die Gefahrenabwehr zuständig, hat die Polizei in eigener Zuständigkeit tätig zu werden, soweit ein Handeln der anderen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Die Polizei hat die zuständigen Behörden, insbesondere die Ordnungsbehörden, unverzüglich von allen Vorgängen zu unterrichten, die deren Eingreifen erfordern."    
Siehe hierzu auch die Diskussion im nicht-öffentlichen Thread [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=1144&threadview=0
&hilight=Poker+die+Dritte&hilightuser=0&page=6]"Pokerturnier die dritte"[/URL]

@Claudia Komnick
... es lohnt sich halt' öfters / regelmäßig einen Blick in unser Forum zu werfen, denn kein Dienstweg, keine Fachliteratur/Loseblattsammlung/"Gewerbearchiv" ... ist so praxisnah und aktuell, wie eine Vielzahl von hier zu findenden Beiträgen    



Gepostet am 25.10.2007 um 14:06 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=18229#post18229


Beitrags-Print by Breuer76