Forum-Gewerberecht

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Hallo Stefan,

genau weil die Beweispflicht da ist,- nicht beim Betreiber, sondern bei der Ermittlungsbehörde, wenn eine Anzeige erstattet wurde-, solltet Ihr nicht nach "Landrecht" vorgehen, wie der ein oder andere das hier vorgeschlagen hat.

Es bringt aber natürlich auch recht wenig, wenn Ihr erst Tage später eine Anzeige erstattet, getreu dem Motto:
Habe ausgezahlt, kam mir ja alles komisch vor, wollte es erst alleine klären, ging aber nicht und jetzt steh ich hier mit leeren Händen im wahrsten Sinne des Wortes.
- So wird es dann natürlich schwer.-



Gruß Meike



Gepostet am 25.10.2007 um 05:30 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=18213#post18213


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