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Hy @ all


@ daloglu

wegen ed. keine Ahnung !


Sorry wenn so manche Kollegen so sauer sind . Läst sich aber glaub ich nachvollziehen warum.

Persönliche Frage an sie :

Ich kenn die Voraussetzungen für den Staatlich-Vereinigten-Sachverständigen für Spielgeräte nach §33c.

Frage ? Woher haben sie die min.4 Jahre Berufserfahrung in der Automatenbranche?
Nicht bös sein , soll nicht so wirken als ob ich ihnen nicht glaube !!!!

Bin selber froh das wir endlich jemand im Forum haben der noch mehr Einblick in die Geräte hat wie wir.

Wegen Frage von mir , ein guter Bekannter ist auch Sachverständiger und selbst wenn er alles verstehen könnte kann er nicht weil er die 4 Jahre nicht nachweißen kann .

Gruß



Gepostet am 25.10.2007 um 00:41 von:
Benutzer: AlsunaSB
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=18206#post18206


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