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Backnang: Bis zu 500 Euro Steuer pro Monat für ein Gerät
[quote] 24.10.2007 04:39 - Gastronomen, die Gewaltspielgeräte aufstellen, müssen künftig bis zu 500 Euro pro Monat und Gerät an die Stadtkasse abführen. Einen noch höheren Steuersatz anzusetzen, wie jetzt im Verwaltungs- und Finanzausschuss gefordert, geht allerdings nicht.
VON RENATE HÄUSSERMANN

Alles, was irgendwie mit Spielautomaten zu tun hat, fällt unter den Begriff Vergnügen. Die Stadt partizipiert daran, indem sie die Vergnügungssteuer erhebt. Hatte man den Stadträten, die einst für die Einführung dieser Steuer stimmten, Doppelmoral vorgeworfen, so zeigt sich jetzt, dass die Anzahl der Spielgeräte in den vergangenen zehn Jahren tatsächlich ziemlich abgenommen hat. Gab es 1997 147 Geldspielautomaten im Stadtgebiet, sind es heuer noch 98. Dr. Gerhard Ketterer (CDU) formulierte es bei der jüngsten Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses treffend: Die Erhebung der Vergnügungssteuer habe einen "kleinen Nebeneffekt, der der Kasse guttut".

Ob man mit der Erhebung der Vergnügungssteuer letztlich der Spielsucht Einhalt gebieten kann, darüber lässt sich trefflich streiten. Dass man aber beim Steuersatz für Spielautomaten mit gewaltverherrlichenden oder die Würde des Menschen verletzenden oder pornografischen Inhalten in die Vollen gehen sollte, da waren sich alle Stadträte einig. Dr. Lutz-Dietrich Schweizer (BWG) forderte "einen so hohen Steuersatz, dass diese Automaten erst gar nicht aufgestellt werden".

Ganz so einfach ist dies freilich nicht. Kämmerer Siegfried Janocha machte darauf aufmerksam, dass die Stadt diese Steuersätze jetzt neu einführe. Für Gewaltspielgeräte in Gaststätten werden 250 Euro und für solche in Spielhallen 500 Euro verlangt. Pro Monat, wohlgemerkt. Diese Sätze scheinen noch keine erdrosselnde Wirkung zu haben. Hätten sie sie, könnten die Aufsteller beim Verwaltungsgericht dagegen klagen. Eine Gratwanderung also.

Dass Backnang nun nach fünf Jahren eine erneute Anhebung der Steuersätze plant, hat auch mit jüngsten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts zu tun. Damit wurden "die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen präzisiert, unter denen die Spielautomatensteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit als Pauschalbetrag nach der Zahl der aufgestellten Geräte bemessen werden darf" (Sitzungsvorlage). Backnang wird jetzt für diese Geräte einen Steuersatz von 15 Prozent der Einspielergebnisse rückwirkend zum 1. Januar 2007 in die Vergnügungssteuersatzung aufnehmen. Der Städtetag hat einen Satz von 12 Prozent empfohlen. Diesem Beispiel folgten bereits Ludwigsburg und Winnenden. Fellbach hingegen hat 15 Prozent eingeführt. Und Backnang ist jetzt auf dem Weg dazu. Um eine Berechnungsgrundlage zu haben, werden die Automatenaufsteller verpflichtet, ihre Einspielergebnisse vorzulegen.

Heinz Franke (SPD) sah in dieser Vorgehensweise eine "höchstrichterliche Bürokratisierung". Denn alle Kommunen müssen jetzt nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts ihre Satzungen ändern. Er fragte sich, wer die neue Regelung so dezidiert überhaupt überprüfen könne. Ob die neuen Steuersätze eine Lenkungsfunktion haben können, bezweifelte Franke ebenso wie Erwin Höllring (BfB).

Von der Vergnügungssteuer befreit sind die Diskotheken. Dies soll auch so bleiben, weil die Disko-Betreiber diese Kosten vermutlich an die (vorzugsweise jugendlichen und jungen) Besucher weitergeben würden. Im Jahr 2007 rechnet man mit Einnahmen in Höhe von knapp 245 000 Euro. Der Höchststand war 2004 mit knapp 340 000 Euro. Bemerkbar macht sich in diesem Jahr, dass sogenannte Fun-Games und elektronische Roulette-Geräte verboten wurden. Dass Gastwirte von der Automatenaufstellung gut profitier(t)en, ließ Ernst Kress (CDU) erahnen: "Früher konnten Gastwirte mit dem Gewinn die Pacht zahlen." Dies alles ist nun nicht mehr so. Bei zwei Gegenstimmen sprachen sich die Räte für die Anhebung der Steuer aus. Morgen stimmt der Gemeinderat ab.
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Gepostet am 24.10.2007 um 12:30 von:
Benutzer: anders
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