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Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 22. Oktober 2007
Quelle: [URL]http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Nachrichten/
Pressemitteilungen/2007/10/Foederalismusreform.html[/URL]

[QUOTE][B]Erste Stufe der Föderalismusreform greift[/B]

Ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Föderalismusreform I sind erste Erfolge feststellbar. Ziel der Reform war die Stärkung der Handlungsautonomie von Bund und Ländern, um die Transparenz staatlicher Entscheidungen zu erhöhen.

Dazu sind zum einen die Beteiligungsrechte des Bundesrates in der Bundesgesetzgebung neu bestimmt worden. Zum anderen ist den Ländern eine beträchtliche Anzahl von Gesetzgebungskompetenzen, z.B. im Ladenschluss-, Versammlungs-, Beamten- und Hochschulrecht, übertragen sowie eine Reihe von Abweichungsrechten von Bundesgesetzen eingeräumt worden.

Mittlerweile lassen sich erste Aussagen zur Neuordnung der Beteiligungsrechte des Bundesrates treffen. Im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Reform, d.h. zwischen dem 1. September 2006 und dem 31. August 2007, sind 147 Bundesgesetze verkündet worden. Von diesen Gesetzen unterlagen nur noch 44 % der Zustimmung des Bundesrates; nach altem Recht hätte die Quote knapp 60 % betragen. Ein noch deutlicheres Bild ergibt die Auswertung des ersten Teils des Bundesgesetzblatts, in dem meist die politisch umstrittenen Gesetze verkündet werden. Die Zustimmungsquote bei den darin verkündeten 107 Gesetzen betrug noch gut 33 %; nach altem Recht hätte die Quote rund 55 % betragen.
Im Verfahren zur Änderung des Grundgesetzes war eine Quote von 35 bis 40 % zustimmungsbedürftiger Gesetze angestrebt worden.

Dazu erklärt Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble:

"Ein Jahr nach Inkrafttreten der ersten Stufe der Föderalismusreform zeigt die Reform die beabsichtigten Wirkungen. Der erste Teil der Reform - die Neuordnung der Beteilungsrechte des Bundesrates - ist erfolgreich. Wie mit der Grundgesetzänderung angestrebt, kann der Bund jetzt in größerem Umfang Gesetze erlassen, die nicht der Zustimmung des Bundesrates unterliegen. Ich sehe so die Handlungsfähigkeit des Bundes gestärkt.

Ob das damit korrespondierende Ziel der Reform, die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Länder durch die Übertragung einer Vielzahl von Gesetzgebungskompetenzen und Abweichungsrechten, erreicht wurde, lässt sich noch nicht mit der selben Deutlichkeit abschätzen. Gleichwohl haben schon 15 Länder eigene Ladenschlussgesetze erlassen. Naturgemäß dauern Gesetzgebungsverfahren aber längere Zeit, oft länger als ein Jahr. Ich meine, die Länder sollten von ihren neuen Möglichkeiten jetzt auch Gebrauch machen. Föderalismus lebt vom Wettbewerb, den die neuen Handlungsmöglichkeiten nunmehr leichter machen."[/QUOTE]



Gepostet am 23.10.2007 um 19:49 von:
Benutzer: Puz_zle
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