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» Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen ?! «

Hallo,
dieses Thema ist es sicherlich wert, näher kommentiert zu werden.
Ich stimme anders, aber auch meike zu. Man sollte verkürzt folgendes beachten:
Vergnügungssteuer:

Solange sich Verwaltungs- und je nach Bundesland zuständige Finanzgerichte bis hin zu den jeweils höchsten Instanzen dort auf die sogenannte [b]"kalkulatorische Abwälzbarkeit"[/b] berufen können und es auch der Einfachheit halber letztendlich tun, wird sich nichts ändern.
Aktuell sind, angeführt aus NRW, Verfahren im Gange, welche genau diese Zielrichtung u.a. haben. Ich hoffe die Parteien streben auch tatsächlich den Weg zum BVerfG an !

Man muss dabei aber wissen, dass dieser oben genannte Begriff vom BVerfG geprägt worden ist und zwar zu einer Zeit als die Vergnügungssteuer ca 10.- bis 20,-- DM betragen hatte. Geht man vom damaligen Standpunkt aus, war es sicher dem einzelnen Unternehmer zuzumuten, durch geeignete Massnahmen diese geringe Belastung zu kompensieren. Daher auch dieser Begriff des BVerfG.
Letztendlich scheiterten bislang alle intelligent geführten Klagen zumindest vor dieserr Hürde und das obwohl es NUR unserer Branche verwehrt ist, diese (Sonder-)Abgabe und damit alle bisherigen Steigerungen an den Endverbraucher im Geldspielbereich weiterzugeben. Selbst die auch vorhandene Kartensteuer (auch V-Steuer) bei Tanzveranstaltungen, Kino etc.. kann eingepreist werden.

Heute reden wir aber nicht mehr von Peanuts, heute reden wir von Belastungen, welche im Einzelfall (zB. HH, Bochum) deutlich über der Umsatzsteuerabgabe liegen. Zumindest aber ist in vielen Gemeinden eine Belastung i.H.v. mind. 10% der Kasse normal. Das muss man sich vor Auge führen: 10% der Bruttoeinnahme wird ohne Kompensation abgegeben.

Wer dies noch als kalkulatorisch abwälzbar bezeichnet, sollte in Mathe nochmal die Schulbank drücken.
Apropos drücken, genau hier drückt der Schuh. Die Vergnügungssteuer als sog. örtliche Aufwandssteuer ist eine Sonderabgabe.. obwohl als Steuer bezeichnet, darf man sie nicht mit einer bundesweiten steuer vergleichen.. trotzdem gibt es ähnliche Fälle von Sonderabgaben, wie zB die Mineralölsteuer etc.., die Kaffeesteuer, die Sektsteuer etc.. alle können auf den Preis umgelegt werden.

Wie wäre es denn, wenn es eine Uniformsteuer geben würde, welöche direkt bei allen Uniformierten Staatsdiener vom Lohn abgezogen wird... gleichzeitig aber die Pflicht zum Tragen der Uniform besteht...?

Acg und falls jetzt das Argument der Spielsuchteindämmung kommt: Da gibt es viel effektivere Mittel, welche aber jahrelang von fast allen Kommunen bewusst nicht eingesetzt worden isnd und auch nicht werden: Veränderungssperren, Genehmigungseinschränkungen, Streichen von verlustigen Konzessionen durch Schliessung etc... dies könnten die Stadtväter alles machen, warum nicht ?

Umsatzsteuer:
Ist nicht mehr viel zu anders Bericht hinzuzufügen..dass eine Ersatzsteuer potentiell teurer wird, ist vielleicht von geneigter Stelle immer theatralisch in Szene gesetzt, ergibt sich aber auch aus der Natur der Sache: Es geht ums Geld.

gruss



Gepostet am 23.10.2007 um 15:17 von:
Benutzer: eric
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