Forum-Gewerberecht

» Hallentrödelm «

Sachverhalt: Gewerbetreibender X hat eine Gewerbetätigkeit im stehenden Gewerbe angemelde. Diese Lautet : Bereitstellung einer Halle und Vermietung von Freiflächen in dieser Halle an Gewerbliche Händler zum Verkauf von Neu- und Gebrauchtwaren.

Dieser Hallentrödel soll jeden Freitag und Samstag durchgeführt werden.

Frage? Benötigen die Gewerbsmäßigen Händler eine Reisegwerbekarte ? oder reicht ein stehendes Gewerbe auf der Adresse der Halle aus.


Grüße aus Kleve



Gepostet am 23.10.2007 um 12:14 von:
Benutzer: van de Loo
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=18118#post18118


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