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» Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen ?! «

Aus der Historie:

Weil das Thema „[b]Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen?!“ [/b]nur ein Teilbereich des deutschen Glücksspiels ist, hat das ja nur eine Bedeutung für die staatlichen Spielbanken, privaten Spielbanken und letztendlich die Automatenaufsteller.

Was gegenwärtig noch Unrecht ist, kann mit neuen Gesetzen ja künftig auch mal sinnvoll sein und zu allgemeinem Recht werden. Aufgrund der immer noch bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen wird und kann es zu diesem Thema gegenwärtig keine einheitliche Meinung geben, da die Automatenaufsteller über mehrere Jahrzehnte übervorteilt wurden.

[b]Deshalb noch einmal zum Sachverhalt: [/b]

[b]Zur Umsatzsteuer:[/b]

Hier haben sich alle deutschen Regierungen mindestens ab anno 1979 nicht grade mit Ruhm bekleckert. Sie haben allesamt nicht vorgabengerecht die 6. Mehrwertsteuerrichtline in nationales Recht umgesetzt.  

Damit entstanden zusätzliche Sonderbehandlungen im deutschen Glücksspielrecht. Diese Sonderbehandlungen führten in ihren Auswirkungen auch zu einigen Insolvenzen bei den Automatenaufstellern. 

Unabhängig davon hat man mindestens ab diesem Termin, den staatlichen und privaten Spielbanken weiterhin einen rechtswidrigen Freifahrtschein für eine Mehrwertsteuerbefreiung eingeräumt.

Durch die Passivität, das Aussitzen und die Nichtumsetzung einer bindenden  EU-Richtlinie wurden dagegen den Automatenaufstellern vorsätzliche und finanzielle Nachteile gegenüber den staatlichen und privaten Spielbanken eingeräumt.   

Das ist der eine Teil, wenn es um das Thema: „Umsatzsteuer im Glücksspiel“ geht. Ein Problem hierbei ergibt sich u. a. daraus, dass man sich einfach sehr stur an die üblichen Verjährungsfristen hält und nicht das Verursacherprinzip berücksichtigt oder anwendet! Es bleibt wohl nichts übrig, als immer wieder den zeit- und kostenaufwendigen Klageweg zu beschreiten und zu hoffen, dass einmal ein Gericht konsequent durchgreift und den fehlenden Gleichheitsmaßstab erkennt, anerkennt und anwendet.

Wenn die zu führenden Gerichtsverfahren aufgrund dieser Problematik alle verloren gehen, dann erhält der „deutsche Staat“ einen Freifahrtschein für die Zukunft, EU-Vorschriften nicht termingerecht umsetzen zu müssen!     

Wenn nur ein Urteil zu Gunsten der Automatenaufsteller ausfällt, dann entstehen rückwirkende Ansprüche (1979 bis 1997) in Höhe von, sagen wir mal salopp mindestens ca. 20 Milliarden DM oder leicht auch doppelt soviel und von den vielen möglichen weitergehenden Schadensersatzklagen gar nicht erst zu sprechen.

Wer glaubt unter diesen oder ähnlichen Bedingungen schon an einen erfolgreichen Abschluss für die Automatenaufsteller in Deutschland?

Hier muss sicherlich der EuGH aufgrund seiner noch momentanen Loyalität zu einem grundlegenden und endgültigen Urteil veranlasst werden.          [b] [/b]


[b]Zur Vergnügungssteuer:[/b]

Hier wurden teilweise von den Ländern empfohlen und von den Städten und Kommunen Vergnügungssteuersatzungen/Gesetze gemacht und umgesetzt, die wissentlich rechtswidrig waren und weil einige Automatenaufsteller nicht mehr über die notwenigen finanziellen Mittel verfügten, keine Rechtssicherheit schaffen konnten.

Wobei man aber auch wissen muss, dass zunächst nur Einzelpersonen und Einzelunternehmen aufgrund der entstandenen Erdrosselung die ersten Widersprüche, Aussetzungen der Vollziehung, Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistungen und Klagen bei den VGs und OVGs eingereicht haben. Aus der Industrie und den Verbänden kamen zunächst nur Verhaltensmaßregelungen, die einen risikoreichen und unkontrollierbaren Ausgang vorhersagten.

Glücklicherweise haben die Gerichte nach einiger Zeit die katastrophale Entwicklung (Fehlentwicklung) erkannt und die Entscheidungen klar zu Gunsten der Automatenaufsteller getroffen. Möglicherweise war auch hier eine gewisse Willkür (DM – und EURO-Zeichen in den Augen) der ausschlaggebende Grund, für die veränderten Gerichtsauffassungen.    

Vor einer Entscheidung haben sich die Gerichte aber immer wieder erfolgreich drücken können. Das war ein Urteilsspruch in Sachen der „Erdrosselung“! Bei dem enormen Aufwand einfach nicht so richtig verständlich.

Deshalb eine Passage aus einer Entscheidung: Da die Vergnügungssteuern sowieso schon rechtswidrig waren, bedurfte es keiner Entscheidungsfindung mehr bei der „Erdrosselung“.     


[b]Und jetzt das wirklich unverständliche in unserem Rechtsstaat: [/b]

Die unterlegenen Gemeinden und Städte hatten nichts anderes zu tun, als neue bzw. auch wieder neue, rechtswidrige Satzungen mit rückwirkend zu erbringenden Leistungen zu schaffen.

Wie wenig man sich mit der Materie „Vergnügungssteuern“  wirklich befasst hat, zeigten dann die ganz neuen Vergnügungssteuersatzungen, mit weit über 10 %  auf die Bruttoeinnahmen oder auch mal Nettoeinnahmen und vieles andere mehr.


[b]Und jetzt kommt die eigentliche Problematik in der deutschen Gesetzgebung: [/b]

Die Schaffung von fehlerhaften, rückwirkend und/oder geänderten  Satzungen können immer wieder und damit zeitlich völlig unbegrenzt und nach Lust und Laune zu Ungunsten der Automatenaufsteller neu geschaffen werden. 

Bedeutet: Eine Vergnügungssteuersatzung wurde z. B. 1997 beschlossen und bis 2005 aufgrund von fahrlässigen und vorsätzlichen Fehlern viermal rückwirkend geändert, das sagt aber noch lange nicht, dass das zu einem endgültigen Ergebnis für den Automatenaufsteller geführt hat. Weitere Urteile können erneut dazu beitragen, dass man noch in 50 oder 100 Jahren für eine alte inzwischen x-mal geänderte Vergnügungssteuersatzung noch Vergnügungssteuern zahlen muss.

Fazit für einen Automatenaufsteller: Alle fünf oder zehn Jahre je Verhalten der Länder, Städte und Kommunen einen Insolvenzantrag stellen und anschließend eine neue Firma gründen, um den Erhalt von Familienunternehmen langfristig zu sichern.

Denn eine übliche direkte Betriebsübernahme oder über die Erbschaft erlangtes Unternehmen birgt einfach zu viele unkalkulierbare Risiken. Wer will im Jahre 2047 oder 2097 nachträglich für Vergnügungssteuern aus dem Jahre 1997 aufkommen, nur weil die Satzungen zeitlich rückwirkend und unbegrenzt geändert werden können?

Das ist kein Witz, das ist in Deutschland gängiges Recht.  

[b]Also was können wir und wollen wir zu den notwenigen Veränderungen eigentlich noch beitragen?[/b]

Wollen wir nicht endlich einmal weg von den ständigen Ausgrenzungen und Ausnahmeregelungen in der jetzigen Form und rechtlich klare Voraussetzungen auf einer gleichberechtigten Grundlage für alle Glücksspielarten und -anbieter schaffen?  

Wollen wir uns nicht dafür einsetzen, dass das Internet- oder Online-Glücksspiel, aber auch Fernseh-Glückspiele in der bestehenden unkontrollierbaren Form [b]in Deutschland bindend verboten[/b] werden.    

Ein bisschen hier, ein bisschen da, nichts konsequentes, keine Rechtssicherheit, immer wieder nur an einer „Gruppe“ herumstochern und die gewollte Unruhe immer nur auf diese festmachen.
Das kann es ja wohl nicht sein.

[b]Hier die gegenwärtige gängige Praxis: [/b]

Weder die Politiker, Staatssekretäre, Länder, Städte, Gemeinden, Parteien, Lobbyisten, Aufsichtsräte, Beiräte, Vorstände, Geschäftsführungen,  Automatenindustrie, Automatenhandel, Automatenverbände, Gutachter, Experten, Sachverständige, Glücksspielsuchtvereine, staatliche Spielbanken, private Spielbanken haben ein ehrliches Interesse an einer klaren gesetzlichen Glücksspielregelung, weil sich dadurch ja eine gesetzlich vorbestimmte, bis in die Ewigkeit bestehende und  bindende Einnahmequelle verschließen würde. Deshalb  werden auch alle neuen Glücksspielgesetze immer nur zu einer Absatzsicherung innerhalb dieser Gruppe führen.

Wenn man sich das Glücksspielrecht in Deutschland einmal näher ansieht, dann kamen aufgrund der einseitigen und eindeutigen Auslegungen selbst die Gerichte nicht herum, die unter der Bezeichnung „Spielerschutz“ und „Glücksspielsucht“ laufenden Begriffe „volksgerecht zu interpretieren“ und dabei festzustellten, dass es sich hierbei inzwischen nur noch um eine Phrase handelt, die es gilt in vernünftige nationale Bahnen zu bringen.  

I[b]st es nicht traurig, was man dem Kunden oder den Spielern alles so zumutet?   [/b]

[b]Ist es nicht schon anmaßend wie man die Automatenaufsteller gängelt?[/b]

[b]Ist es nicht schon eine Zumutung unter welchen Aspekten die Ordnungsbehörden, Polizei, Gerichte etc. ihre Arbeiten verrichten müssen?[/b]

[b]Alle drei Gruppen haben wohl auch künftig immer etwas gemeinsam, indem sie mit dem „Wildwuchs“ im Glücksspiel leben und die vorsätzlichen Gesetzesmängel miteinander ausbaden müssen.[/b]



Gepostet am 22.10.2007 um 17:09 von:
Benutzer: anders
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