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Hi Renate,
darf ich doch sagen, oder?

Vielen Dank f.d. Hinweis! Kann man den Entwurf irgendwo nachlesen, bzw. gibt es einen Link? Ist ein Inkrafttreten ab 1.1.08 sehr wahrscheinlich? Der würde doch dann in ganz D gelten, nicht nur in einzelnen Ländern?

Viele Fragen, aber das Abwarten wäre ja eine Überlegung wert. By the way: Wie wäre es denn mit einer vorläufigen Erlaubnis - die kann man ja für drei Monate "schleifen" lassen und dann wäre der 1.1.08 ja erreicht!

In diesem Zusammenhang würde mich mal Interessen, wie die Gebühren bzw. die Zahlung sich darstellt. Beim hiesigen Gewerbeamt will man grundsätzliche eine vorläufige Erlaubnis erteilen ( Gebühr 250 Euros - NRW ), gleichzeitig verlangt man aber die sofortige Zahlung der endgültigen Erlaubnisgebühr, die sich an der monatlichen Pacht orientiert.
Ist das allgemein üblich? Bzw. gesetzlich vorgeschrieben? Eigentlich unlogisch, denn man kann sich das ja in der vorl. Erlaubniszeit noch überlegen und eine andere Entscheidung treffen - nur dann wären die Euros für die endgültige Erlaubnis weg.

Danke f. Antworten im voraus - bin gespannt!

Grüße
Beteiligter aus NRW



Gepostet am 22.10.2007 um 15:55 von:
Benutzer: Beteiligter
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