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Hallo, Herr Gastwirt,

Vorschlag, warten Sie doch einfach bis der Entwurf des neues Gaststättengesetztes ggf. ab 01.01.2008 wirksam wird.
Dann bracht man nämlich gar keine Erlaubnis mehr und selbst für eine GbR wäre das für alle Beteiligte nur ein anzeigepflichtiger Vorgang nach § 14 (1) Gewerbeordnung. Recht billig und recht unkompliziert.


Viele Grüße aus Zeulenroda-Triebes



Gepostet am 22.10.2007 um 14:28 von:
Benutzer: Renate Jacob
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=18063#post18063


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