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Hy @ all

Meike das Problem ist nicht die Anzeige sondern das beweisen.
Nach dem es mal wider eine Geräte-Cheat ist , muss ich dem Richter beweisen das der Kunde absichtlich die Tasten gleichzeitig und in einer bestimmten Art und Weiße diesen Fehler hervorgerufen hat .
Das ist noch schwerer zu beweisen wie illegales Glückspiel mit Fungames.

Gruß



Gepostet am 21.10.2007 um 16:26 von:
Benutzer: AlsunaSB
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=18042#post18042


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