Forum-Gewerberecht

» 1-Euro-Party «

 Willkommen   im Club nach Bad Camberg,

schließe mich @drea an um empfehle die Anmeldung.

Zur Sache: Da das Thema doch eine relative Nähe zu Flaterate-Parties aufweist, rege ich die Lektüre folgender Seite an:

[URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=1733&hilight=Flat
erate]   [/URL]

Zu dieser Sache ist im neuen Gewerbearchiv (10/2007) Seite 428 das beachtliche  Respekt   Urteil des VGH Bayern vom 21.08.2007 veröffentlicht. Der VGH hatte behördliches Einschreiten gegen ein Sonderangebot in einer Disco bestätigt, wonach alkoholische Getränke für unter 1,50 € angeboten werden sollten.

Achtung: Auch § 6 GastG ist zu beachten.

Grüße aus Wetzlar
   
Frank Schuster



Gepostet am 19.10.2007 um 15:19 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=18004#post18004


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