Forum-Gewerberecht

» Gaststättenrecht in Europa «

Hallo liebe Kollegen,

leider hat sich aus den Tiefen des Forums kein weiterer Mitstreiter gefunden, der mir bei der Suche nach gaststättenrechtlichen Regelungen in unseren Nachbarländern helfen wollte.  Heul  

Ich bin aber zumindest im Fall der [B]Republik Österreich[/B] selbst noch fündig geworden. Also:

Das Gaststättenrecht ist in Österreich in der Gewerbeordnung geregelt und zählt dort zu den sogenannten "reglementierten" Gewerben (§ 94 Nr. 26).

Nach § 111 ist sowohl die Beherbergung als auch die Verabreichung von Speisen sowie der Ausschank von Getränken erlaubnispflichtig.

Freistellungen von der Erlaubnispflicht bestehen gemäß § 111 Abs. 2 für:
• die Verabreichung von Speisen und Getränken in Omnibussen
• für Schutzhütten (Berghütten)
• die Verabreichung einfacher Speisen, nichtalkoholischer Getränke und Bier bei Vorhandensein von nicht mehr als acht Bewirtungsplätzen
• die Beherbergung von nicht mehr als 10 Gästen mit Frühstück und kleinen Imbissen
• den Buschenschank (Straußwirtschaft)
• den Ausschank nichtalkoholischer Getränke durch Automaten.

Die Gaststättenerlaubnis beinhaltet sowohl raumbezogene als auch
personenbezogene Kriterien. Es besteht die Pflicht zur Erbringung eines Befähigungsnachweises der im Übrigen wesentlich weiterreichende Anforderungen stellt, als der z. Zt. in Deutschland übliche „IHK-Nachweis“.

Für alle Interessenten habe ich im Dateianhang die Gewerbeordnung - 1994 der Republik Österreich als PDF-Dokument angehangen. Sie ist ein Abdruck der zum 3. Januar 2006 gültigen Fassung, wie sie unter [URL]http://www.ris.bka.gv.at/[/URL] , dem Rechtsinformationssystem des Österreichischen Bundes verfügbar war.

Der aktuelle Gesetzgebungsstand ist dort stets aktuell abrufbar - setzt jedoch bei großen Gesetzestexten eine schnelle Internet-Verbindung voraus (sonst lange Wartezeit).

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 11.01.2006 um 17:44 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1779#post1779


Beitrags-Print by Breuer76