Forum-Gewerberecht
» § 38 GewO «
Hallo aus Bad Kreuznach,
wir sagen den Gewerbetreibenden direkt bei der Anmeldung, dass Sie die erforderlichen Unterlagen beantragen müssen. Danach notiere ich mir in meinem Terminkalender den Vorgang. Sollte nach ca. 10 Tagen noch kein Führungszeugnis oder Auszug aus dem Gewerbezentralregister nicht eingegangen sein, frage ich beim EMA nach, ob beantragt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein (was allerdings ganz selten vorkommt), schreibe ich die jeweilige Person an und erinnere noch mal daran.
Bisher gab es noch keine Schwierigkeiten
Gepostet am 11.01.2006 um 15:45 von:
Benutzer: Uwe Hastenteufel
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1776#post1776
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