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…Die 10 Minuten Zeitaufwand, die Sie benötigen, um den Musterbrief anzupassen und an die GEZ zu schicken, könnten sich lohnen.

Sie müssen im Musterbrief nur Ihre Adresse, Ort, Datum und Ihre GEZ-Teilnehmer-Nummer eintragen, den Brief unterschreiben und per Einschreiben/Rückschein abschicken.

[b]MUSTERBRIEF:[/b]

[i]Ihre Absender-Adresse[/i]

An die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Postfach

50403 Köln

[i]Ort, Datum[/i]

[b]Durch Einschreiben/Rückschein - Teilnehmer-Nummer: [i](hier GEZ-Teilnehmer-Nummer eintragen)[/i][/b]
[b]Zahlung von Rundfunkgebühren für PCs, Handys, etc. ab sofort nur noch unter Vorbehalt[/b]

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter oben genannter Teilnehmer-Nummer zahlen wir derzeit an Sie Rundfunkgebühren für so genannte "neuartige Rundfunkgeräte". Das Thema Gebührenpflicht und Gebührenbefreiung für PCs, Handys usw. ist rechtlich umstritten. Seit März 2006 ist beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 829/06 eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Hier wird argumentiert, dass Rundfunkgebühren für "neuartige Rundfunkgeräte" verfassungswidrig sind.

Gemäß Rechtsauffassung von akademie.de und dem Wortlaut des § 5, Abs. (3) RGebStV sind für nicht nur privat genutzte "neuartige Rundfunkgeräte" wie PCs, usw. auf einem Grundstück keine Rundfunkgebühren zu zahlen, wenn sich auf dem Grundstück bereits ein anderes herkömmliches Rundfunkgerät befindet oder für einen anderen PC auf dem gleichen Grundstück bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden. Entsprechend zahlt akademie.de für die eigenen Rechner keine Rundfunkgebühren. Und die GEZ fordert ja auch von akademie.de keine PC-Gebühren, da sich bereits in der Hausmeisterwohnung auf dem Gewerbehof ein Radio befindet.

[b]Wegen der erheblichen rechtlichen Unklarheiten, ob überhaupt oder wann für so genannte "neuartige Rundfunkgeräte" GEZ-Gebühren zu zahlen sind, erklären wir hiermit, dass wir unsere Zahlungen für[/b] [b]Rundfunkgebühren ab sofort nur noch unter Vorbehalt leisten. [/b]

Unsere Gebührenzahlungen erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung. Sollten die Gerichte später feststellen, dass Rundfunkgebühren für PCs oder Handys verfassungswidrig sind oder PCs oder Handys in mit unserem Fall vergleichbaren Fällen nach § 5 RGebStV gebührenbefreit sind, werden wir die gezahlten GEZ-Gebühren wieder zurückfordern. Bitte bestätigen Sie uns kurzfristig schriftlich den Erhalt dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

[b]Erläuterungen zum Musterschreiben und zum allgemeinen Vorgehen:[/b] [b]Meist keine Anmelde- und Gebührenpflicht für nicht nur privat genutzte PCs. [/b]

Nach Rechtsauffassung von…

Gefunden unter: [url=http://www.akademie.de/private-finanzen/gez-und-rundfunkgebuehren/tipp
s/gez_gebuehren/musterbrief-pc-gebuehren-vorbehalt.html]http://www.akademie
.de/private-finanzen/gez-und-rundfunkgebuehren/tipps/gez_gebuehren/musterbr
ief-pc-gebuehren-vorbehalt.html[/url]



Gepostet am 12.10.2007 um 19:47 von:
Benutzer: anders
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=17754#post17754


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