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» Berlin: Rätselraten über Kontrolle des Rauchverbots «

An Alle,
bevor ich noch einmal zu den beiden Vorberichten komme,  Respekt   Respekt   Respekt   Respekt   Respekt   !

Für so gesetzestreu und direkt habe ich die „Hessen“ bisher nicht gehalten!   [quote] [b]Seit 1. Oktober gilt auch in hessischen Gaststätten ein Rauchverbot.[/b] [/quote] Die "Hessen" haben sich ein Gesetz geschaffen, von dem der Rest der Nation noch nicht so richtig weiß, ob es sich dabei um einen Raucher- oder Nichtraucherschutz handelt. Das zeigt zumindest der vorliegende Fall.    

Aber unabhängig davon und schon elf Tage nach Inkrafttreten eines Gesetzes, haben sie ihren ersten großen Fall zu lösen. Als Außenstehender kann man neidlos feststellen, ein Land mit Weitblick, in der sich schon nach einer so kurzen Zeit die wohlweisliche Strafmaßregelung voll auszahlt.      

[b][size=14]Gastwirt – [/size][/b]

[b][size=14]1.      Anzeige für die Missachtung von Gesetzen und damit mindestens eine Ordnungswidrigkeit[/size][/b]

[b][size=14]2.      Weitere Anzeigen möglich – Ausgang noch ungewiss.  [/size][/b]


[b][size=14]Raucher – [/size][/b]

[b][size=14]1.      Anzeige für die Missachtung des Gesetzes und damit mindestens ein Bußgeld.[/size][/b]

[b][size=14]2.      Weitere Anzeigen möglich – Ausgang noch ungewiss.[/size][/b]


[b][size=14]Jetzt kommen aber erst die richtigen Kosten für die Allgemeinheit, die durch das Gesetz verursacht wurden:[/size][/b]

[b][size=14]1.      Einsatz mit Fahrzeug und Ermittlungsarbeit der Polizeibehörde mit mindesten zwei Mitarbeitern[/size][/b]

[b][size=14]2.      Einsatz und Ermittlungsarbeit der Ordnungsbehörden mit mindestens zwei Mitarbeitern[/size][/b]

[b][size=14]3.      Einsatz eines Staatsanwaltes und weiteren Mitarbeitern[/size][/b]

[b][size=14]4.      Einsatz eines Richters und weiteren Mitarbeitern und Personen[/size][/b]

[b][size=14]5.      Einsatz eines Krankenwagens mit mindesten zwei Mitarbeitern (?)[/size][/b]

[b][size=14]6.      Notaufnahme im Krankenhaus mit mindestens einem Mitarbeiter[/size][/b]

[b][size=14]7.      Ärztliche Untersuchung mit mindestens zwei Ärzten und zwei Schwestern oder Hilfskräften[/size][/b]

[b][size=14]8.      Stationäre Behandlung für ca. 5 Tage, mit mindestens zwei Personen.[/size][/b]

[b][size=14]9.      Anschließende Versorgung durch den Hausarzt mit Mitarbeitern[/size][/b]

[b][size=14]10.  Physiotherapiebehandlung von/bis zu 30 x mit mindestens einem Mitarbeiter. Danach Bewilligung durch die Krankenkasse für weitere mögliche Behandlungen[/size][/b]

[b][size=14]11.   Weitere Kosten für die Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Wochen und mehr! [/size][/b]
[b][size=14][/size][/b]
[b][size=14][/size][/b]
[b][size=14]Es handelt sich hier um eine Mindestaufstellung und muss daher nicht vollständig sein.[/size][/b]

Dennoch schon mal eine Frage an die Allgemeinheit:

[b]"Wie hoch sind wohl die, durch das Gesetz, entstandenen Gesamtkosten in diesem speziellen Fall?" [/b]  [b]  [/b]


Die Frage, die wir jetzt dem hessischen Gesetzgeber stellen müssen:

[b]"Steht das Strafmaß eigentlich im richtigen Verhältnis zu der „gewünschten“ Straftat?!    [/b]  

Muss man jetzt die "Hessen" jetzt ganz anders sehen?

Gruß anders



Gepostet am 12.10.2007 um 19:06 von:
Benutzer: anders
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