Forum-Gewerberecht

» Änderungen in GastG, GewO und MaBV treten am 1. Juli 2005 in Kraft «

Na, Prima!

Da haben Sie ja jetzt richtig viel Spaß und Freude an der Arbeit!!!

Geben Sie die Kohle für die Gestattungen zurück, meckert die Kasse, geben Sie die Kohle nicht zurück, meckert (m. E. zu Recht) der Antragsteller.

Nach meiner Auffassung haben Sie jedoch antragsgemäß innerhalb eines angemessenen Zeitraumes entschieden. Zu diesem Zeitpunkt war die Abgabe von Speisen, auch aus besonderem Grund noch erlaubnispflichtig!

Und für die Beabeitung von Anträgen und die Erteilung einer beantragten Erlaubnis sind nunmal nach den Verwaltungskostengesetzen Gebühren zu erheben.

Als eine akzeptable und faire Lösung könnte ich mir vorstellen, den Antragstellern zumindest die Hälfte des bezahlten Geldes für die Gestattung mit einem freundlichen Anschreiben zurück zu erstatten und auf die jetzt geltende Rechtslage hinzuweisen.

Denn was passiert, wenn die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist und hier ein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid eingelegt wird??

Bei den normalen Erlaubnissen werden Sie wohl nicht umhin kommen, die im Rahmen des Vorschusses erhobene Verwaltungsgebühr für Speisenabgaben und Beherbergungen zurück zu erstatten, da hierfür ja keine Erlaubnisse mehr zu erteilen sind.

Also, wie glücklich dürfen sich die Kolleginnen und Kollegen schätzen, die zumindest hier übers Forum eine Information über die Gesetzesänderung erhalten haben. Und was machen die Kolleginnen und Kollegen, für die jetzt scheinbar alles neu ist??

Denn nix in Presse, Funk und Fernsehen, nix vom Land und auch nix von DEHOGA. Echt Klasse, wie umfangreich und detailliert wir doch informiert werden.



Gepostet am 24.06.2005 um 15:39 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=177#post177


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