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» VG Düsseldorf: Entscheidung vom 09.10.2007 - AZ: 3 K 4545/05 «

Gericht bestätigt Verbot privater Sportwetten in NRW bis Jahresende

Dienstag, 09. Oktober 2007 17.07 Uhr
Düsseldorf (dpa/lnw) - Private Sportwetten bleiben in Nordrhein- Westfalen vorerst verboten. Allerdings muss das Land die rechtliche Situation bis zum Jahresende nachbessern. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Dienstag mit einer Reihe von Entscheidungen verdeutlicht. Die Urteile hätten angesichts rund 100 weiterer anhängiger Klagen Pilotcharakter, sagte ein Gerichtssprecher.

Unter anderem hatten ausländische Wettveranstalter gegen das Land geklagt. Sie sehen durch das staatliche Glücksspielmonopol die europäische Dienstleistungsfreiheit verletzt (Az.: 3 K 4545/05). Das Verwaltungsgericht widersprach dieser Auffassung mit Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006.

Damals hatten die Karlsruher Richter dem Land Bayern bis zum 31.12.2007 Zeit gegeben, um das staatliche Glücksspielmonopol konsequent am Ziel der Suchtbekämpfung auszurichten. Nur dann sei das Monopol zulässig. Dies gelte auch für NRW, befanden die Düsseldorfer Richter am Dienstag. Nach Ablauf der Übergangsfrist entstehe allerdings eine neue rechtliche Situation - dann sei erneut mit zahlreichen Klagen privater Wettveranstalter zu rechnen.

Nach den Vorgaben der Verfassungsrichter müssen die staatlichen Lotteriegesellschaften weitgehend auf Werbung verzichten und die Spielsucht glaubwürdig bekämpfen. Hunderte privater Wettbüros waren per Ordnungsverfügungen in NRW geschlossen worden.


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Gepostet am 09.10.2007 um 21:42 von:
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