Forum-Gewerberecht

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@ tm

ich rede von Nachbaugeldspielgeräten, die nicht der durch die PTB genehmigten Bauart entsprechen. Mithin um GGSG, die keine ordnungsgemäße Zulassung haben. Und natürlich nur bei entsprechender Beweislage, dass der Hersteller diese Geräte auch gebaut hat

Damit werden diese Geräte nach meiner Auffassung illegal betrieben.
Zusammen mit der angedachten Herstellerinanspruchnahme (über die Abschöpfung ) geht der Zug ab ! Das macht dann nicht einige tausend Euro für mehr als zehntausend Geräte aus !

Den Satz eines Herstellungsverbotes für die Herstellerfirmen würde ich aber so nicht aussprechen. Es geht doch um deutsche Arbeitsplätze. Ist nicht unwichtig in der heutigen Zeit.

Das kann man viiiiel besser finanziell über ein Bussgeld regeln.

Grüße



Gepostet am 06.10.2007 um 20:20 von:
Benutzer: gmg
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