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» Offener Brief aus Augsburg! «

@Meike,
ich war mir bis zu Deiner „Aufklärung“ sicher, dass ich es allumfassender gemacht habe!

Die Formulierung:  - [b]gemäß der Spielverordnung in der jeweils gültigen Form – beinhaltet doch den § 6 a und § 9 SpielV [/b] automatisch.

Sonst muss neu es heißen: - [b]gemäß der Spielverordnung in der jeweils gültigen Form, insbesondere der § 6 a, 9 SpielV. [/b] 

Und -  [b]alle gleichgestellten oder [u]sonstigen involvierten Personen[/u] - [/b]ist doch auch unzweideutig.

Bedeutet doch von oben nach unten, ohne Ausnahmen und durchgehend!

Das alles muss doch nur sein, weil man dann auf keiner Ebene mehr zu einem lächerlichen „Spendengeld“ ohne Auswirkungen auf die möglichen kriminellen Energien und Neigungen mehr kommen kann!  Ist das nicht schlimm?

Übrigens bin ich momentan von meiner Formulierung immer noch überzeugt. Aber bleiben wir jetzt lieber beim Hauptthema.

[b]An alle[/b]

[b]Ein Glücksspielmotto: Persönliche Interessen gehen immer vor gegaukeltem Allgemeinwohl und Spielerschutz in Deutschland!  [/b]

[b]Spätestens jetzt werden und müssen es „alle“ wissen, welche Brisanz hinter dem offenen Brief von Herrn Eiba wirklich steckt! [/b]

[b]Aber nicht nur aufgrund des offenen Briefes von Herrn Eiba, wird sich mit Sicherheit auch jetzt kein „Involvierter“ zeigen, um an einer Aufarbeitung der jahrzehntelangen verfehlten Glücksspielpolitik in Deutschland mitzuwirken.[/b]

Wetten das?

Nach den Fakten und Vorgaben würden mich jetzt auch sehr die Ansichten zu de Thema aus den Bundesländern interessieren.

Gruß anders



Gepostet am 06.10.2007 um 14:14 von:
Benutzer: anders
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