Forum-Gewerberecht

» Offener Brief aus Augsburg! «

Hallo anders,

die 250.000,-€ sind der "Standartsatz" bei den einstweiligen Anordnungen im Rahmen der Unterlassungsverfügungen Verstoß gg. UWG. Und da gerichtlich entschieden ist, dass Verstösse gg. §6a, 9 SpielV gleich Verstösse gg. UWG sind, betrachte ich den Satz als angemessen.

Ich fand es nämlich immer erschreckend, dass im Rahmen der "Roten Briefaktion" Anordnungen mit personellem und finanziellem Einsatz erstritten wurden, aber es dann soweit ich es weiß, nie zu entsprechenden Folgekontrollen und tatsächlich festgelegten Zahlungen gekommen ist.

- Somit hatte ich es für mich als zahnlosen Tiger, der zudem viel Geld kostet, abgetan.-


Die von Dir gewählte Formulierung ist unvollständig, da sie nicht alle Kriterien des §6a SpielV wiedergibt, und würde somit wieder Ausnahmen hervorrufen, die es ja eigentlich gilt, vermieden zu werden.

Auch Deine Forderung nach der "ausschließlichenen" Strafbarkeit von Verantwortlichen würde Ausnahmeregelungen hervorrufen und neue Lücken schaffen.

Auch der Techniker und Vertriebler soll sich strafbar machen. Es soll keiner sagen können "Hab ich nicht gewusst" und wenn jmd. im Verfahren die Aussage / den Nachweis bringt, dass er nur aufgrund von Weisung handelt, haben wir die Anstiftung zusätzlich mit drin.

Du siehst also, dass ich mir da schon einige Gedanken zu gemacht hatte, damit es nämlich keine Lücken und Hintertüren mehr gibt.


Mich würde auch die Meinung der Aufsteller zu diesem offenen Brief interessieren, der, so habe ich es jedenfalls verstanden, ein Aufruf an die Aufsteller, die Hersteller und den Gesetzgeber ist.

Oder wie seht Ihr das?


Gruß Meike



Gepostet am 06.10.2007 um 12:08 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=17510#post17510


Beitrags-Print by Breuer76